Bei vielen Patienten herrscht Unsicherheit, ob ein Test auf Covid-19 durchgeführt werden kann oder muss. Hier erfahren Sie, in welchen Fällen ein Test durchgeführt werden sollte, wie das geht und was man als Patient dazu wissen muss.
Wer kann bzw. soll getestet werden?
Ein Test ist nach heutigem Stand (06.05.2020) vom Robert-Koch-Institut (RKI) vorgesehen und wird von der Krankenversicherung bezahlt, wenn:
- akute Atemwegssymptome (Husten, Atemnot, Halsweh, Schnupfen) bestehen und/oder
- nach Einschätzung eines Arztes Zeichen einer Lungenentzündung vorliegen und/oder
- ein Arzt in Ultraschall, Röntgen oder CT der Lunge typische Veränderungen sieht
Bei Patienten, die diese Kriterien nicht erfüllen, werden die Kosten für den Test nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Ausnahme: Wenn Sie in Baden-Württemberg leben, übernimmt die Landesregierung Rückwirkend ab 17.4.2020 unter Umständen die Kosten für den Test, wenn eine der folgenden Kriterien zutrifft:
- Enge Kontaktpersonen von positiv getesteten Personen, wenn das Gesundheitsamt dies empfiehlt
- Personen in medizinischen Einrichtungen
- Personen in Gemeinschaftsunterkünften, wenn es dort Erkrankungsfälle gibt
- Personen in Alten- und Pflegeheimen
Ob in Ihrem speziellen Fall einen Test zu Lasten der Krankenversicherung oder Landesregierung durchgeführt werden kann und wo sie sich testen lassen können, erfahren Sie von Ihrem Hausarzt. Bitte kontaktieren Sie Ihren Arzt zunächst telefonisch.
In welchen Fällen wird ein Test nicht durchgeführt
Ein Test ist nicht sinnvoll
- um zu beweisen, dass keine Infektion vorliegt
- um zu entscheiden, ob die getestete Person noch ansteckend ist
- um zu entscheiden, ob eine häusliche Absonderung („Quarantäne“) aufgehoben werden kann
- aus reinem Interesse ohne dass eine medizinische Indikation vorliegt
So wird der Test durchgeführt
Der Test auf Covid-19 ist ein DNA-Test. Das bedeutet, die Probe wird im Labor daraufhin untersucht, ob sie DNA des Coronavirus SARS-CoV-2 enthält. Die Probe wird da entnommen, wo viele Viren anzutreffen sind: In den Atemwegen. In den meisten Fällen wird mit einem Watte- oder Schaumstoffstäbchen ein Abstrich der Schleimhaut im Nasen- und/oder Mundrachenraum durchgeführt. Die Testung in der Nase scheint dabei etwas zuverlässiger zu sein, meist wird beides durchgeführt. Der Abstrich ist nicht schmerzhaft aber etwas unangenehm, da das Teststäbchen vom Arzt relativ tief in den Nasen-/Mundrachenraum eingeführt werden muss. Die Prozedur dauert jedoch normalerweise nur 1 bis 2 Sekunden. Beim Durchführen des Abstrichs trägt der Arzt Schutzkleidung, um sich nicht selbst zu infizieren.
Eine Alternative zum Abstrich ist die Untersuchung von Sekret (Schleim) aus der Lunge. Um dieses richtig zu gewinnen muss der Patient den Schleim in der Lunge durch Husten lösen und ausspucken. Da dieses Verfahren mit einem extrem hohen Infektionsrisiko für das medizinische Personal verbunden ist, und zudem nur funktioniert, wenn der Patient unter produktivem Husten leidet, wird es normalerweise nicht angewendet.
Wie geht es nach dem Test weiter?
Nach dem Abstrich-Test müssen Sie sich in häusliche Absonderung (Quarantäne) begeben. Sie dürfen Ihre Wohnung nicht verlassen (auch nicht zum Einkaufen). Wenn Sie mit mehreren Personen in einem Haushalt leben, sollten Sie sich in einem separaten, gut belüfteten Raum aufhalten. Wenn es unvermeidbar ist, das eine andere Person diesen Raum betritt, sollten Sie einen Mundschutz (ohne Ventil!) tragen und größtmöglichen Abstand einhalten. Diese Quarantäne darf erst aufgehoben werden, wenn Ihnen mitgeteilt wird, dass das Testergebnis negativ ist. Nach einem positiven Testergebnis darf die Quarantäne nur nach einer entsprechenden Mitteilung durch das Gesundheitsamt aufgehoben werden.
Wie zuverlässig ist der Test?
Die Zuverlässigkeit des Abstrichtests (PCR-Test) hängt wesentlich davon ab, wie hoch die Zahl der Viren in den Atemwegen der getesteten Person ist. Diese sogenannte „Viruslast“ ist bereits 1-2 Tage vor Auftreten der ersten Symptome sehr hoch und sinkt nach einer Erkrankungsdauer von 1-2 Wochen wieder. Wenn die Viruslast niedrig ist, der Abstrich nicht korrekt durchgeführt oder die Probe falsch behandelt wurde, kann der Test auch ein falsch-negatives Ergebnis haben. Das heißt, er zeigt nichts an, obwohl die getestete Person infiziert ist und auch schon andere Menschen anstecken kann.
Das erklärt, warum der Test nicht geeignet ist, um eine Infektion auszuschließen. Nur ein positives Testergebnis, also der Nachweis einer Infektion, ist sehr zuverlässig. Ein negatives Testergebnis hat nur eine begrenzte Aussagekraft.
Kann Covid-19 auch anders diagnostiziert werden?
Eine andere, zuverlässige Möglichkeit die Erkrankung zu diagnostizieren ist eine Computertomographie (CT) des Brustkorbes. Wenn sich bei dieser Untersuchung entsprechende Veränderungen in der Lunge finden, kann die Diagnose gestellt werden und ein weiterer Test ist nicht erforderlich. Umgekehrt ist jedoch ein unauffälliges CT nicht geeignet, um Covid-19 auszuschließen. In anderen Worten: Man kann mit SARS-CoV-2 infiziert sein und trotzdem ein normales CT haben; wer die typischen Veränderungen im CT hat, ist jedoch mit hoher Sicherheit immer mit dem Virus infiziert.
Neben der Computertomographie können Covid-19-typische Veränderungen auch mittels Ultraschall festgestellt werden. Ultraschall ist – anders als die CT-Diagnostik – in den meisten Hausarztpraxen verfügbar und nicht mit einer Strahlenbelastung für den Patienten verbunden. Jedoch ist nicht jeder Hausarzt in der Durchführung des Lungenultraschalls geschult. Und auch hier gilt: Eine unauffällige Ultraschalluntersuchung schließt eine Infektion nicht aus.
3 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Soll ich einen Test durchführen nach einem Urlaub in der Schweiz. Müssen die Kinder auch getestet werden und macht das weh?
Hallo Simi, vielen Dank für Ihre Frage. Ein Test nach Rückkehr aus der Schweiz ist derzeit nicht erforderlich, sofern Sie keine Covid-19-typischen Symptome haben. Der Test ist etwas unangenehm, aber normalerweise nicht schmerzhaft.
Nachtrag: Seit dem 9.9.20 gelten nun die schweizer Kantone Genf und Waadt (VD) als Risikogebiete. Wenn Sie sich ab dem 9.9. in einem der Kantone aufgehalten haben (auch vorübergehend), müssen Sie sich jetzt einem Pflichttest unterziehen und sich in häusliche Quarantäne begeben. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem örtlichen Gesundheitsamt, dem Ordnungsamt oder der Polizeibehörde.