Klinik- und Praxisvertretungen

Es gibt viele Gründe für eine Vertretung

Ob einmalig, regelmäßig, halbtags, in Vollzeit, tage- oder wochenweise. Die Möglichkeiten zur Ausgestaltung einer Vertretung sind ebenso vielfältig wie die Gründe, aus denen ich beauftragt werde.

Regelmäßige Praxisvertretung

Es kann viele Gründe für regelmäßige Praxisvertretungen geben: Abwesenheit der Praxisinhaberin/des Praxisinhabers, um tageweise an einer berufsbegleitenden Qualifikationsmaßnahme teilzunehmen, in einer Zweigpraxis tätig zu sein oder zur regelmäßigen Entlastung.

Urlaubsvertretung

Wenn Sie Ihre Praxis im Urlaub nicht schließen und Ihren Patient*innen eine kontinuierliche Versorgung bieten möchten, dann ist eine Urlaubsvertretung die richtige Option für Sie und Ihre Praxis.

Kurzfristige Praxisvertretung

Wenn Sie als Praxisinhaber*in kurzfristig ausfallen, kann dies schnell zu einem Versorgungsengpass für Ihre Patient*innen und empfindlichen Umsatzeinbussen führen. Eine kurzfristige Praxisvertretung hilft, dieses Risiko zu reduzieren.

Elternzeitvertretung

Elternzeit bedeutet für Praxisinhaber*innen häufig einen Spagat zwischen Familie und Beruf. Eine geplante Elternzeitvertretung gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihre Praxis in Ihrem Sinne weitergeführt wird, während Sie sich ganz Ihrer Familie widmen.

Entlastung zu Stoßzeiten

Die Auslastung in Arztpraxen schwankt saisonal bisweilen stark. Als zusätzlicher Arzt kann ich kurzfristig helfen, Spitzenlasten abzufangen und damit eine Überlastung des Praxisteams zu vermeiden und die Patientenzufriedenheit zu erhöhen.

Klinikvertretungen

Im stationären Bereich kommt es aufgrund der vorgegebenen Personalschlüssel naturgemäß immer wieder zu Personalengpässen. Die Beauftragung einer Vertretung ist die Beste Lösung, um Engpässe zu überbrücken und den Regelbetrieb aufrecht zu erhalten.

Rahmenbedingungen und Vertragsgestaltung

Ein Vertretungsvertrag bildet die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Die Bedingungen werden individuell nach den Ansprüchen und Bedürfnissen Ihrer Praxis oder Klinik festgelegt.

Dauer von Praxisvertretungen

Praxisvertretungen wegen Urlaub, Krankheit, Fortbildung oder Teilnahme an einer Wehrübung sind im Zuständigkeitsgebiet der KV Baden-Württemberg für bis zu 65 Arbeitstage im Jahr ohne besondere Genehmigung zulässig. Wegen Entbindung oder Erziehungszeit sind sogar Vertretungen bis zu 12 Monate ohne Genehmigung zulässig. Alle Details zur möglichen Dauer von Praxisvertretungen, den Gründen sowie zur Anzeige- und Genehmigungspflicht finden Sie auf diesen Seiten der KV Baden-Württemberg.

Praxisvertretung – Vertrag

Praxisvertretungen sind in der Regel als Honorarvertretungen ausgestaltet. Das bedeutet, dass sich aus einer Praxisvertretung kein Anstellungsverhältnis begründet. Dadurch entfallen viele bürokratische Pflichten und Auflagen, so dass die Vertretung frei und nach dem Bedarf der Praxisinhaber ausgestaltet werden kann. In einem Vertrag werden vorab die Rahmenbedingungen wie Vertretungsdauer, -umfang und -honorar rechtssicher vereinbart. Die Bedingungen werden dabei immer individuell auf Ihre Bedürfnisse angepasst.

Klinikvertretungen – Vertrag

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) vom 4.6.2019 sind Honorarvertretungen im stationären Bereich seither nicht mehr rechtssicher möglich. Um Kliniken dennoch neben bestmöglicher Flexibilität beim Einsatz von Vertretern auch Rechtssicherheit zu bieten, haben sich zwei mögliche Modelle etabliert. Eine Fach- oder Oberarztvertretung kann entweder über einen speziellen Anstellungsvertrag mit Abrufarbeit oder über die Beauftragung einer Ärztegenossenschaft realisiert werden. So gelingt es, die Vorteile der Beschäftigung von Honorararzt*innen auch nach dem BSG-Urteil bestmöglich und rechtssicher zu erhalten.

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